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Aluminiumschilder, 600x300 mm, Aluminium, Schraube
Preis mit MwSt.
Produktinformation
Typ:
Aluminiumschilder
Breite:
600 mm
Höhe:
300 mm
Dicke:
1.5 mm
Material:
Aluminium
Befestigung:
Schraube
Produktbeschreibung
Ein Parkverbotsschild auf Privatgelände macht Ihr Hausrecht sichtbar. Das Schild sollte in klaren Worten das Abschleppen unberechtigt parkierender Fahrzeuge androhen. Ein Piktogramm, das ein Auto am Abschlepphaken zeigt, sollte auch dem Letzten eindeutig klar machen, was beim nicht berechtigten Parkieren bevorstehen kann.
Parkverbotsschilder werden benötigt auf privaten Parkplätzen und Hofzufahrten, in Wohnüberbauungen und Tiefgaragen, vor Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen sowie auf Betriebsgeländen und Firmenparkplätzen.
Welche Formulierung passt zu Ihrer Situation? Der Text bestimmt, was das Schild kommuniziert. Häufige Formulierungen:
„Parkieren verboten"
„Privatparkplatz — Parkieren verboten"
„Privatparkplatz — Fahrzeuge werden auf Kosten der Halterin / des Halters abgeschleppt"
„Nur für [Mieter / Kunden / Bewohner:innen]"
„Halten und Parkieren verboten"
„Feuerwehrzufahrt — Parkieren verboten"
Wir empfehlen Aluminium mit Digitaldruck → — korrosionsbeständig, UV-beständig, 7–10 Jahre Lebensdauer im Aussenbereich. Das Material hält Winterkälte, Schnee und Sommerhitze dauerhaft stand.
Für Einfahrten und Parkflächen, die nachts oder bei Dämmerung befahren werden, eignet sich Aluminium mit Reflexlaminat – das Laminat reflektiert Scheinwerferlicht und sorgt dafür, dass das Schild auch bei schlechter Sicht erkennbar bleibt.
Für eine freistehende Aufstellung ohne Wandkontakt empfiehlt sich eine Pfostenmontage mit Schellen, geeignet für Pfostendurchmesser von 50 bis 65 mm.
Ein Parkverbotsschild ist oft nur ein Teil einer vollständigen Parkplatzbeschriftung. Je nach Grundstück und Nutzung braucht es unterschiedliche Schilder — für reservierte Stellplätze, für Einfahrten, für Kundenparkplätze oder für Flächen, die nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind.
Parkplatzschilder → decken alle gängigen Anwendungen ab: Nummerierung von Stellplätzen, Kennzeichnung von Besucherparkplätzen, Reservierungsschilder und Hinweisschilder für die Parkplatzbewirtschaftung auf privatem Grund. In wetterfestem Aluminium, individuell beschriftet.
Privatparkplatzschilder → kennzeichnen Flächen, die ausschliesslich bestimmten Personen vorbehalten sind — Mieter:innen, Kund:innen, Mitarbeitenden oder Bewohner:innen. Ein klares Schild für den Privatparkplatz macht sofort deutlich, wer parkieren darf — und wer nicht.
Halten verboten-Schilder → gehen einen Schritt weiter als ein reines Parkierverbotsschild: Sie untersagen auch das kurzzeitige Anhalten. Sinnvoll vor Feuerwehrzufahrten, engen Einfahrten und Durchfahrten, bei denen auch ein kurzer Halt Probleme verursacht.
Ja. Als Grundeigentümer:in oder Mieter:in haben Sie das Recht, auf Ihrem Grund Hinweisschilder aufzustellen. Ein Parkverbotsschild macht Ihr Hausrecht sichtbar und ist Grundlage für weitere Massnahmen bei Verstössen.
Aluminium — UV-beständig, korrosionsbeständig, 7–10 Jahre Lebensdauer ohne Pflege. Mit Reflexlaminat für Standorte ohne ausreichende Beleuchtung.
Für Einfahrten und Parkflächen ab 300 × 200 mm. Für stark frequentierte Bereiche lieber grösser wählen.
Nur wenn der Standort nachts oder bei Dämmerung befahren wird. Bei normaler Aussenbeleuchtung reicht Standard-Aluminium.
Per Schraube an Wand, Zaun oder Tor. Für freistehende Aufstellung mit Pfostenschellen für Pfostendurchmesser 50–65 mm.
Ja. Im Konfigurator Text eingeben, Piktogramm, Farbe und Format wählen — Vorschau zeigt das Ergebnis live.
Ja — praktisch für Areale mit mehreren Zugangsbereichen.